Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seine bisherige Ausbildung zielstrebig mit guten bis sehr guten Leistungen bestritten hat. Hierzu sind
- schulische sowie berufsschulische Abschlusszeugnisse („Gesellenprüfung“)
- Auszeichnungen für das Gesellenstück
- Arbeitszeugnisse oder ähnliche Dokumente
- zwei persönliche Beurteilungen durch bisherige Lehr- bzw. Ausbildungskräfte
- Beschreibung der mit dem Erlangen des Meisters angestrebten Ziele
- Erläuterung des Begriffs „Tradition“ in Hinblick auf den jeweiligen Lehrberuf
vorzulegen. Nachweise über soziales und/oder politisches Engagement sind bei Vorhanden-sein ebenfalls beizufügen.
Antragsmöglichkeit
Anträge können in schriftlicher Form gemäß der Vergaberichtlinien unter