Zweck der im Jahr 2013 errichteten Stiftung ist die Förderung der Berufsbildung in traditionellen Handwerksberufen und die Studienhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gewährung von Beihilfen an begabte Personen, die eine Ausbildung bzw. Fortbildung („Meister“) in traditionellen Handwerksberufen, wie beispielsweise Instrumentenbauer, Buchrestauratoren, Möbeltischler, absolvieren. 

Als förderungswürdig gelten dabei Antragssteller, die einen Gesellenbrief in einem traditionellen Handwerksberuf mit guten bis sehr guten Noten vorlegen können und den „Meister“ in einem traditionellen Handwerksberuf anstreben. Der Nachweis der Begabung im jeweiligen Handwerksberuf (z.B. durch Auszeichnung des Gesellenstücks) sowie finanzielle Bedürftigkeit sind ebenfalls erforderlich.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt jeweils für zwölf Monate. Die finanzielle Ausstattung beläuft sich auf 2.500,00 EUR (ggf. auch höher). Die Vergabe erfolgt im Laufe des dritten Quartals des jeweiligen Kalenderjahres. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 30.06. eines Kalenderjahres. Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsvorstand.

 

Eintragung der „Meisterstück Stiftung“ in das Goldene Buch der Stiftungen der Stadt Frankfurt am 7. August 2018

Eintragung 1  Eintragung 2  Eintragung 3 

Portrait der Stiftungsgründer Kristina Herzog und Dr. Marc Herzog

Stiftungsgründer